Taxordnung ab 01.01.2024

Grundtaxe / Vollpension

Einzelzimmer mit Dusche, WC, Balkon Fr. 123.00 bis Fr. 134.00
Doppelzimmer mit Dusche, WC, Balkon   Fr. 109.00 bis Fr. 129.00

Ferienzimmer inkl. Schlussreinigung nach Absprache

In der Grundtaxe inbegriffen:

  • Vollpension inkl. Getränke (ohne Alkohol,) in Speisesaal und Cafeteria
  • Möbliertes Zimmer (Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank)
  • Besorgung des Zimmers und der persönlichen Wäsche (exkl. chem. Reinigung, Näh- und Flickarbeiten)
  • Hauseigene Bett- und Frottierwäsche
  • Licht, Heizung, Strom und Wasser
  • Mitbenutzung der gemeinsamen Räume und des Gartens
  • Kabelanschluss

In der Grundtaxe nicht inbegriffen sind:

  • Medikamente
  • Pflege- und Verbandmaterial
  • Toilettenartikel
  • zusätzliche Wäsche (Handwäsche)
  • alkoholische Getränke
  • Chemische Reinigung
  • Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche
  • Reparaturen an persönlichem Mobiliar
  • Reparatur von Schäden an Gebäude und Einrichtungen verursacht durch den/die BewohnerIn (Haftpflicht).
  • Teppichreinigung (private Teppiche)
  • Fahrdienstkosten, Transporte
  • Begleitung zum Arzt, Therapie und Spital
  • besondere Therapien und Dienstleistungen
  • Coiffeur
  • Pédicure
  • Billag-Gebühren
  • Telefongebühren
  • Versicherungen

Gebühren

Eintrittpauschale Fr. 300.00
Näh- und Flickarbeiten (inkl. Wäschebezeichnung)   Fr. 60.00/h nach Aufwand
Zimmerreinigung bei Austritt Fr. 300.00
Todesfallpauschale Fr. 250.00

 

Versicherungen

Das Wohnheim Sandbüel haftet nicht für Schäden und Verluste an persönlichem Mobiliar, Wertsachen oder Bargeld.
Eine Privathaftpflichtversicherung gegenüber Dritten besteht für den Bewohner. Diese gilt nicht gegenüber Mitbewohnern. Ein allfälliger Selbstbehalt wird dem Bewohner in Rechnung gestellt.

Reduktion bei Abwesenheit

Bei Spitalaufenthalt wird die Grundtaxe ab dem 2. Tag um Fr. 15.00 pro Tag reduziert.
Aus- und Eintrittstag gelten als Anwesenheit im Heim.

Bei Ferienabwesenheit (bis max. 30 Tage pro Jahr) erhalten Sie pro Tag eine Rückerstattung von Fr. 15.00. Am An- und Abreisetag wird die volle Grundtaxe berechnet.

Bei einem Spital- oder Ferienaufenthalt entfällt der Pflegezuschlag ab dem 2. Tag bis zur Rückkehr. Der Aus- und Eintrittstag wird verrechnet.

Eintritte

Nach Absprache mit der Heimleitung

Zimmerwechsel und Vertragsänderung

Wenn die Heim- oder Pflegedienstleitung es aus pflegerischer Sicht als nötig erachtet, kann eine interne Umplatzierung, allenfalls in ein Mehrbettzimmer vorgenommen werden. Der Vertrag wird entsprechend angepasst.

Zimmerrückgabe Vertragsauflösung durch Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage auf Ende eines Monats. Diese ist schriftlich einzureichen.

Vertragsauflösung durch Todesfall

Im Todesfall oder bei Wegzug ohne vorherige Kündigung wird bis zur Neubesetzung des Zimmers während längstens 30 Tagen die Pensionstaxe abzüglich der Verpflegungskosten (Fr. 15.00/Tag) verrechnet.

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten betragen für alle BewohnerInnen Fr. 32.00 pro Tag.

Pflegetaxen

Die Pflegetaxe wird nach BESA (BewohnerInnnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) ermittelt und verrechnet. Das System BESA wurde von Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz, entwickelt und ist bei den Krankenversicherern anerkannt.
Die beanspruchten Pflegemassnahmen werden nach BESA detailliert erfasst und mit Punkten bewertet Aufgrund dieser BESA-Punkte werden die einzelnen Stufen ermittelt. Die Einstufung erfolgt nach dem Heimeintritt und wenn eine bleibende Veränderung eintritt. Vorübergehender zusätzlicher Pflegeaufwand (z. Bsp: Grippe, Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis ca. 2 Wochen), bleibt in der Regel unberücksichtigt, d.h. sie führen nicht zu einer neuen Einstufung.

BESA
Stufe
Pflegetaxe
pro Tag
Anteil
KK
Anteil
Bewohner
Anteil
Gemeinde
1 16.84 9.60 7.24 0.00
2 48.92 19.20 23.00 6.70
3 81.01 28.80 23.00 29.20
4 113.09 38.40 23.00 51.70
5 145.17 48.00 23.00 74.15
6 177.25 57.60 23.00 96.95
7 209.33 67.20 23.00 119.15
8 241.41 76.80 23.00 141.60
9 273.49 86.40 23.00 164.10
10 305.58 96.00 23.00 186.60
11 337.66 105.60 23.00 209.05
12 369.74 115.20 23.00 231.55

Rückerstattung BESA / Vergütungsart «tiers payant»

Vergütungsart «tiers payant», d.h. unser Wohnheim rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Die Versicherten werden die Abrechnung der Kostenbeteiligung direkt von der Krankenkasse erhalten.

Hilflosenentschädigung

Die Heimbewohner (ab AHV-Alter) haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung,
sofern sie bei den täglichen Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der benötigten Hilfe. Der Anspruch entsteht, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens 1 Jahr gedauert hat. Falls die Voraus-setzungen zutreffen, kann die Heimleitung kontaktiert werden.
Diese Entschädigung dient als Unterstützungsbeitrag zur Bezahlung der Pflegekosten und ist nicht vom Privatvermögen abhängig.

Erwachsenenschutzrecht bei Pflegeheimaufenthalten

Seit dem 1. Januar 2013 gilt das im Wesentlichen im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelte neue Erwachsenenschutzrecht. Dieses enthält u.a. Regelungen, die Auswirkungen auf die Betreuung, Pflege und medizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten im Pflegeheim haben. Dabei geht es insbesondere auch um das persönliche Selbstbestimmungsrecht im Rahmen von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sowie um die gesetzliche Vertretung von urteilsunfähigen Personen allgemein und bei medizinischen Massnahmen. Ebenso sind Regelungen bei einem Aufenthalt von urteils-unfähigen Personen in Wohn- Pflegeeinrichtungen enthalten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich unter www.kesb-zh.ch/erwachsene

Beschwerdeweg

Bei Konflikten ist in erster Linie eine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen mit der Heimleitung zu suchen.
Kann keine Einigung erzielt werden, ist die Beschwerde an folgende Adresse zu richten:

  1. Präsidentin Heimkommission
    Frau Erika Rüegg, Widacherstrasse 3 A, 8630 Rüti
  2. Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstr. 25a, 8340 Hinwil
  3. KESB Hinwil, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Joweid Zentrum 1, 8630 Rüti

Diese Taxordnung ist Bestandteil des Pensionsvertrages.

 

 

Kontakt mit uns

Wohnheim Sandbüel
Kirchenrainstrasse 6
CH - 8632 Tann

Telefon:   055 240 22 64
Telefax:   055 240 23 00
wohnheim@sandbueel.ch
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